Bild Testkäufer für Jugendschutztests als Schülerjob

Schülerjob: Jugendschutztests

Bild Testkäufer für Jugendschutztests als Schülerjob
Bild: alami #B13Y6A

Harter Alkohol und Tabak dürfen nicht an Kinder bzw. an Jugendliche verkauft werden. So sieht es das Jugend­schutz­gesetz zum Schutz von Heran­wach­sen­den vor. Um zu kon­trol­lie­ren, ob sich die Verkaufs­stellen an die Gesetz­ge­bung halten, finden regelmäßig und stich­punkt­artig bundesweit Jugend­schutz­tests statt.

Bei diesen Tests soll geprüft werden, ob man als Jugend­licher problemlos Zigaretten oder Alkohol kaufen kann, bzw. ob beim Kauf ein Ausweis zur Alters­über­prüfung verlangt wird. Solche Alterstests werden auch in Clubs und Discos, Spiel­hallen, für den Verkauf von Lottos­cheinen oder bei Kino­filmen mit Alters­beschrän­kung durch­geführt.

So klapperst du also nach Vorgabe des Auftrag­gebers (meist Markt­for­schungs­insti­tute) zum Beispiel Super­märkte, Tank­stellen, Gast­stätten oder Kioske ab und probierst, Ziga­retten, Bier oder Spiri­tuosen zu kaufen.

Zur Sicherheit bist du aber immer mit einer erwach­senen Person, die mind. 25 Jahre alt sein muss (und auch einer deiner Eltern sein kann), im 2er-Team unterwegs. Diese Person steht dann als "zufälliger Kunde" hinter dir an der Kasse, dokumentiert den Testkauf und greift ggf. ein, wenn es Probleme geben sollte. Das Geld für die Käufe wird dir natürlich vorher ausgelegt, du gibst nach einem erfolgten Kauf die Ware aber auch wieder zurück.

Der Zeitaufwand liegt vor Ort bei 5–10 Minuten und die Vergütung erfolgt pro Testkauf. Gesucht werden aber nicht immer nur Minder­jährige, du kannst auch über 18 Jahre alt sein, solltest aber über ein ent­spre­chend jüngeres Aussehen verfügen. Denn es geht ja in erster Linie darum, ob die Verkäuferin bzw. der Verkäufer richtig ein­schätzen kann, ob du die Produkte kaufen darfst und sich einen Ausweis zur Alters­kontrolle vorlegen lässt. (Die Bußgelder für die Nicht­ein­hal­tung der gesetz­lichen Vorgaben betragen übrigens schnell mehrere tausend Euro für die Verkaufs­stellen!) Wenn du unter 18 bist, benötigst du für diese, wie auch alle anderen Tätigkeiten, die Ein­ver­ständnis­erklä­rung deiner Eltern bzw. Sorge­berech­tig­ten.

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„Jugendschutztests“

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