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Einverständnis­erklärung

Falls du noch nicht volljährig bist und jobben möchtest, stehst du gesetzlich unter einem besonderen Schutz (Jugend­arbeits­schutz­gesetz), damit du keiner Arbeit nachgehst, die zu schwer ist, ungeeignet ist oder dich gefährdet.

Deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten müssen daher über einen Nebenjob informiert sein und der Tätigkeit zustimmen. Dies reicht formlos und kann z.B. so aussehen:

Ich, Kay Mustername, als Erziehungsberechtigte/r, bin damit einverstanden, dass meine/unsere Tochter Sonja Mustername in Ihrem Unternehmen XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteilerin tätig ist.

Datum, Unterschrift

Oftmals ist dies aber auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher nicht zusätzlich erforderlich.

Wenn ein Arbeitgeber keine Einverständnis­erklärung von dir verlangt, solltest du die Finger von dem Job lassen... dann stimmt da irgendwas nicht!

Aber auch grundsätzlich: Nimm bitte nie einen Job an oder geh‘ zu irgendwelchen Vorstellungs­gesprächen, ohne deine Eltern darüber zu informieren!

Ein Muster bzw. eine Vorlage zum Ausdrucken haben wir dir hier zum Download als PDF bereitgestellt.

Zuletzt aktualisiert: 
7.1.2025

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

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Zeitungen austragen

Zeitungen und Zeitschriften müssen täglich ausgeliefert werden – sowohl in Großstädten als auch in kleinen Gemeinden. Hierfür werden hier auf schuelerjobs.de regelmäßig Aushilfen gesucht und du hast gute Chancen, eine entsprechende Stelle zu finden, um dein Taschengeld aufzubessern. Große Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, daher kannst du meist direkt loslegen.

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Feldarbeit / Erntehelfer

Wenn du in einer ländlichen Region wohnst, kannst du Glück haben und einen Job in der Landwirtschaft ergattern. Gerade in der Erntezeit werden fleißige Mitarbeiter für Aufgaben gesucht, die nicht mit Maschinen erledigt werden können, wie z.B. das Erdbeeren pflücken, Spargelstechen oder die Traubenernte.

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Babysitten

Einer der beliebtesten Schülerjobs ist sicherlich das Babysitten. Nicht zuletzt, weil es zu den Tätigkeiten gehört, die du bereits mit 13 Jahren im privaten Rahmen ausüben darfst. Dennoch ist der Job nicht zu unterschätzen, denn als Babysitter hast du ein Höchstmaß an Verantwortung! Und gerade deshalb sollte nicht der Blick auf eine schnelle Taschengeldaufbesserung im Vordergrund stehen, sondern die Eignung für diesen Nebenjob.

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Jugendschutztests

Harter Alkohol und Tabak dürfen nicht an Kinder bzw. an Jugendliche verkauft werden. Um zu kontrollieren, ob sich die Geschäfte an die Gesetzgebung halten, finden regelmäßig und stichpunktartig bundesweit Jugendschutztests statt. Hierbei soll geprüft werden, ob man als Jugendlicher problemlos Zigaretten oder Alkohol kaufen kann, bzw. ob beim Kauf ein Ausweis zur Altersüberprüfung verlangt wird.

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