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Einverständnis­erklärung

Falls du noch nicht volljährig bist und jobben möchtest, stehst du gesetzlich unter einem besonderen Schutz (Jugend­arbeits­schutz­gesetz), damit du keiner Arbeit nachgehst, die zu schwer ist, ungeeignet ist oder dich gefährdet.

Deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten müssen daher über einen Nebenjob informiert sein und der Tätigkeit zustimmen. Dies reicht formlos und kann z.B. so aussehen:

Ich, Kay Mustername, als Erziehungsberechtigte/r, bin damit einverstanden, dass meine/unsere Tochter Sonja Mustername in Ihrem Unternehmen XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteilerin tätig ist.

Datum, Unterschrift

Oftmals ist dies aber auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher nicht zusätzlich erforderlich.

Wenn ein Arbeitgeber keine Einverständnis­erklärung von dir verlangt, solltest du die Finger von dem Job lassen... dann stimmt da irgendwas nicht!

Aber auch grundsätzlich: Nimm bitte nie einen Job an oder geh‘ zu irgendwelchen Vorstellungs­gesprächen, ohne deine Eltern darüber zu informieren!

Ein Muster bzw. eine Vorlage zum Ausdrucken haben wir dir hier zum Download als PDF bereitgestellt.

Zuletzt aktualisiert: 
25.9.2025

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

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Haushaltshilfe

Wenn man noch etwas jünger ist, gibt es nicht soooo viele Möglichkeiten, das Taschengeld aufzubessern, weil die meisten Tätigkeiten per Gesetz für dich verboten sind. Am ehesten kann man was im privaten Bereich finden, denn hier darfst du schon mit 13 oder 14 Jahren Geld verdienen – zum Beispiel als Haushaltshilfe.

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Jugendschutztests

Harter Alkohol und Tabak dürfen nicht an Kinder bzw. an Jugendliche verkauft werden. Um zu kontrollieren, ob sich die Geschäfte an die Gesetzgebung halten, finden regelmäßig und stichpunktartig bundesweit Jugendschutztests statt. Hierbei soll geprüft werden, ob man als Jugendlicher problemlos Zigaretten oder Alkohol kaufen kann, bzw. ob beim Kauf ein Ausweis zur Altersüberprüfung verlangt wird.

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Regalauffüller

Da sich die Regale in Geschäften und Supermärkten den Tag über leeren, müssen diese regelmäßig wieder aufgefüllt werden. Neben dem normalen Verkaufspersonal kümmern sich in erster Linie Regalauffüller um den Nachschub. Der Job besteht also darin, zu schauen, welche Waren fehlen, um diese dann aus dem Lager zu holen und neu in den Regalen zu platzieren.

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Promotion

Zu den etwas cooleren Schülerjobs gehört sicherlich Promotion. Wer ein eher extrovertierter, spontaner Typ ist und gut auf Menschen zugehen kann, für den könnte das der richtige Job neben der Schule sein! Macht zum Beispiel ein neuer Klamottenladen auf, den logischerweise noch keiner kennt, werden Promoter/innen eingesetzt, um auf die Neueröffnung hinzuweisen.

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