Logo schuelerjobs.de
HomeSchülerjobs findenJobideenRatgeberJobletter
Job inserieren
Infos für ArbeitgeberLogin für Arbeitgeber

Schülerjob: Jugendschutztester

Schülerjob als Jugendschutztester
Teenager versucht Alkohol einzukaufen / Bild: iStock, NazariyKarkhut

Harter Alkohol und Tabak dürfen nicht an Kinder bzw. an Jugendliche verkauft werden. So sieht es das Jugendschutzgesetz zum Schutz von Heranwachsenden vor. Um zu kontrollieren, ob sich die Verkaufsstellen an die Gesetzgebung halten, finden regelmäßig und stichpunktartig bundesweit Jugendschutztests statt.

Bei diesen Tests soll geprüft werden, ob man als Jugendlicher problemlos Zigaretten oder Alkohol kaufen kann, bzw. ob beim Kauf ein Ausweis zur Altersüberprüfung verlangt wird. Solche Alterstests werden auch in Clubs und Discos, Spielhallen, für den Verkauf von Lottoscheinen oder bei Kinofilmen mit Altersbeschränkung durchgeführt.

So klapperst du also nach Vorgabe des Auftraggebers (meist Markt­forschungs­institute) zum Beispiel Supermärkte, Tankstellen, Gaststätten oder Kioske ab und probierst, Zigaretten, Bier oder Spirituosen zu kaufen.

Zur Sicherheit bist du aber immer mit einer erwachsenen Person, die mind. 25 Jahre alt sein muss (und auch einer deiner Eltern sein kann), im 2er-Team unterwegs. Diese Person steht dann als „zufälliger Kunde“ hinter dir an der Kasse, dokumentiert den Testkauf und greift ggf. ein, wenn es Probleme geben sollte. Das Geld für die Käufe wird dir natürlich vorher ausgelegt, du gibst nach einem erfolgten Kauf die Ware aber auch wieder zurück.

Der Zeitaufwand liegt vor Ort bei 5–10 Minuten und die Vergütung erfolgt pro Testkauf. Gesucht werden aber nicht immer nur Minderjährige, du kannst auch über 18 Jahre alt sein, solltest aber über ein entsprechend jüngeres Aussehen verfügen. Denn es geht ja in erster Linie darum, ob die Verkäuferin bzw. der Verkäufer richtig einschätzen kann, ob du die Produkte kaufen darfst und sich einen Ausweis zur Alterskontrolle vorlegen lässt. (Die Bußgelder für die Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben betragen übrigens schnell mehrere tausend Euro für die Verkaufsstellen!) Wenn du unter 18 bist, benötigst du für diese, wie auch alle anderen Tätigkeiten, die Einverständniserklärung deiner Eltern bzw. Sorgeberechtigten.

Hier auf schuelerjobs.de haben wir regelmäßig solche Jobs als Testkäufer im Angebot. Wenn du meinst, das könnte auch was für dich sein... einfach den Jobletter abonnieren und keinen Testkäuferjob mehr verpassen!

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

Jobidee weiterempfehlen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing

Jugendschutztests

Dann abonniere unseren kostenlosen Jobletter und verpasse keinen Schülerjob mehr in deiner Umgebung!

alle Jobideen für Schüler/innen
Das könnte dich auch interessieren
#ratgeber

Gesundheitszeugnis

Falls du in deinem Job in irgendeiner Form mit „offenen“ Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog. „Gesundheitszeugnis“, auch „Hygienebelehrung“ genannt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du unverpackte Lebensmittel transportierst (z.B. als Kellner/in oder als Aushilfe in einer Bäckerei) oder diese herstellst bzw. verarbeitest (z.B. als Küchenhilfe). Zweck dieser Belehrung ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und daher sehr ernst zu nehmen.

#ratgeber

Minijobs – was zu beachten ist

Um den einen oder anderen Euro nebenbei zu verdienen, ist der sog. „Minijob“ die perfekte Beschäftigungsform für dich: Du zahlst keine bzw. nur anteilig Sozialabgaben und in der Regel auch keine oder verhältnismäßig geringe Steuern. Das heißt, du bekommst im Idealfall deinen Verdienst komplett und ohne Abzüge ausbezahlt. Allerdings ist Minijob nicht gleich Minijob.

Das könnte dich auch interessieren
#ratgeber

Minijobs – was zu beachten ist

Um den einen oder anderen Euro nebenbei zu verdienen, ist der sog. „Minijob“ die perfekte Beschäftigungsform für dich: Du zahlst keine bzw. nur anteilig Sozialabgaben und in der Regel auch keine oder verhältnismäßig geringe Steuern. Das heißt, du bekommst im Idealfall deinen Verdienst komplett und ohne Abzüge ausbezahlt. Allerdings ist Minijob nicht gleich Minijob.

#ratgeber

Gesundheitszeugnis

Falls du in deinem Job in irgendeiner Form mit „offenen“ Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog. „Gesundheitszeugnis“, auch „Hygienebelehrung“ genannt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du unverpackte Lebensmittel transportierst (z.B. als Kellner/in oder als Aushilfe in einer Bäckerei) oder diese herstellst bzw. verarbeitest (z.B. als Küchenhilfe). Zweck dieser Belehrung ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und daher sehr ernst zu nehmen.

Logo schuelerjobs.de
  • Ferienjobs für die Herbstferien
  • Taschengeldtabelle 2023
  • Jobletter abonnieren
  • Schülerjobs in deiner Stadt
  • Anzeigenpreise / Inserieren
  • Referenzen
  • schuelerjobs.de in den Medien
  • Informationen für Eltern
  • Hilfe / Kontakt
  • Impressum / AGB
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
schuelerjobs.de teilen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing