Informationen für Eltern

Hallo Mama/Papa/Eltern,

Sie sind wahrscheinlich hier gelandet, weil Ihre Tochter oder Ihr Sohn einen Schülerjob sucht bzw. annehmen möchte. Fleißig-fleißig :)

Da es – wie fast überall – auch bei jobbenden Teenagern einige Dinge zu beachten gibt, haben wir nachstehend ein paar Informationen und Tipps zu dem Thema für Sie zusammengestellt.

Mindestalter für Schülerjobs

Zum Schutz von Heranwachsenden ist im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt, ab wann das Jobben erlaubt ist – nämlich ab 13 Jahre. Dort ist ebenfalls – abhängig vom im jeweiligen Alter – geregelt, wie viele Stunden Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen, welche Pausen eingehalten werden müssen und welche Tätigkeiten erlaubt bzw. verboten sind.

Unabhängig vom Gesetz können Kinder, die 12 Jahre und jünger sind, selbstverständlich innerhalb der Familie Aufgaben übernehmen, die honoriert werden, um das Taschengeld aufzubessern. By the way, hier ein paar Infos zum Taschengeld ;)

Bewerbungsgespräch

Dass Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn eigenständig auf die Suche nach passenden Jobs geht, ist prima! Aber spätestens bei einem Bewerbungsgespräch sollten Sie sich einklinken.

Einverständnis der Eltern/Sorgeberechtigten

Ein Schülerjob setzt zwingend Ihr Einverständnis voraus. Jeder seriöse Arbeitgeber fordert dieses ein – und zwar schriftlich. Weitere Infos und eine Einverständniserklärung zum Download finden Sie hier.

Arbeitsvertrag

Bei den Tätigkeiten, die Ihr Kind annimmt, sollte vorab immer ein Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber aufgesetzt werden, der von Ihnen gegenzuzeichnen ist. Hier müssen alle Modalitäten schriftlichen fixiert sein.

Anmeldung/Abmeldung

Da im Regelfall der Minijob das Beschäftigungsverhältnis der Wahl ist, muss dieser vom Arbeitgeber bei der Minijob-Zentrale angemeldet werden.

Minijob-Zentrale

Auf die Minijob-Zentrale möchten wir in dem Zusammenhang grundsätzlich hinweisen. Sie ist die richtige Adresse bei allen Fragen bzgl. Versicherungsschutz während der Arbeitszeit, steuerliche Auswirkungen durch den Job Ihres Kindes und sonstige rechtliche Dinge.

Die meisten Themen/Fragen finden Sie bereits auf der Website der Minijob-Zentrale abgehandelt. Darüber hinaus steht deren Hotline unter 0355 2902-70799 mit Rat und Tat zur Seite.

Und nun noch kurz zu schuelerjobs.de

Damit Sie Ihr Kind beruhigt auf dieses Portal „loslassen“ können, sind hier ein paar Infos über uns.

schuelerjobs.de gibt es seit 1999 – schon fast ein Urgestein im Internet :) – und ist das älteste und umfangreichste Stellenportal für Schüler/innen.

Die Nutzung von schuelerjobs.de ist für Bewerber/innen selbstverständlich kostenlos. Unternehmen und Privathaushalte, die Unterstützung suchen, können hier kostenpflichtig ihre Stelle/n inserieren.

Jobsuche

Ihr Kind kann jederzeit auf unserer Seite nach passenden Jobs recherchieren. Über neue Schülerjobs in der Umgebung informiert zudem unser Jobletter. Dieser kann kostenlos per E-Mail abonniert und selbstverständlich jederzeit wieder storniert werden.

Neben schuelerjobs.de gibt es natürlich noch weitere Möglichkeiten, um einen Schülerjob zu finden, die wir in diesem Artikel zusammengestellt haben.

Redaktion

Da hier hauptsächlich Kinder und Jugendliche unterwegs sind, hat – gerade bei den Stellenanzeigen – ein „ordentliches Umfeld“ immer höchste Priorität für uns. Das bedeutet, dass jedes Inserat vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft wird. Anzeigen, die auch nur ansatzweise unseriös erscheinen oder aus unserer Sicht für die Zielgruppe dieses Portals ungeeignet sind, werden nicht veröffentlicht.

Aus diesem und auch anderen Gründen genießt unser Portal schon immer einen ausgezeichneten Ruf bei Schüler/innen, bei Inserenten und auch in den Medien.

Redaktionelle Inhalte

Um die Jugendlichen bei der Jobsuche zu unterstützen, haben wir wichtige und hilfreiche Themen in unserem Ratgeber zusammengefasst. Mit den Jobideen bekommen Schüler/innen zudem einen Überblick über die Tätigkeiten, die sie ausüben dürfen – was natürlich auch als Inspiration für die Nebenjobsuche im „Offline“ dienen soll.

Sollten Sie Fragen zu unserer Website haben, melden Sie sich gerne.

Für sämtliche Fragen zum Thema Schülerjob/Nebenjob wenden Sie sich bitte wie oben beschrieben an die Minijob-Zentrale.

P.S.: Um Ihnen eventuelle Sorgen zu nehmen, dass Schule und Freizeit zu kurz kommen, wenn Ihr Kind einen Schülerjob hat, finden Sie hier eine Studie zum Thema „Jugendliche Jobber“ des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung e.V.

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechtsneutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.