Um den einen oder anderen Euro nebenbei zu verdienen, ist der sog. „Minijob“ die perfekte Beschäftigungsform für dich: Du zahlst keine bzw. nur anteilig Sozialabgaben und in der Regel auch keine oder verhältnismäßig geringe Steuern. Das bedeutet, du bekommst im Idealfall deinen Verdienst komplett und ohne Abzüge ausbezahlt.
Allerdings ist Minijob nicht gleich Minijob – es gibt je nach Tätigkeit und Beschäftigungsdauer ein paar Punkte zu beachten. Daher solltest du dich mit deinem (zukünftigen) Arbeitgeber auf ein entsprechendes Beschäftigungsmodell einigen und hierzu deine Eltern/Sorgeberechtigten mit ins Boot holen.
Neben ein paar häufig gestellten Fragen (weiter unten) haben wir dir zur besseren Übersicht mal die wichtigsten Unterschiede der Minijob-Arten zusammengestellt.
538-Euro-Minijob im Gewerbe
Geeignet für
eine regelmäßige Beschäftigung (im gewerblichen Bereich, also für Firmen, Geschäfte etc.), „regelmäßig“ bedeutet z.B. einmal pro Woche
Der durchschnittliche Monatsverdienst innerhalb von 12 Monaten darf nicht höher als 538 Euro sein. Das heißt, du kannst auch mal 586 Euro in einem Monat verdienen, wenn du im anderen 490 Euro verdienst.
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, außer anteilig 13,7 Prozent Rentenversicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst. Auch Familienmitglieder können als Minijobber beschäftigt werden, z.B. kannst du bei deiner Oma oder deinen Onkel jobben...
Aber...
... aber nicht bei deinen Eltern. Für dich fallen pauschal 2 Prozent Einkommensteuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt).
Tabelle: Voraussetzungen 538-Euro-Minijob im Privathaushalt
Kurzfristige Beschäftigung
Geeignet für
eine zeitlich befristete Beschäftigung, bedeutet z.B. 3 Wochen am Stück in den Ferien
Entweder arbeitest du bist zu 3 Monate am Stück (und hier mind. 5 Tage pro Woche) oder maximal 70 Arbeitstage pro Jahr.
Vorteil
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Du hast keine Gehaltsobergrenze.
Aber...
Für dich fallen pauschal 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (je ca. 1,5 Prozent) an. Eignet sich aufgrund der Voraussetzungen nicht unbedingt für Schulpflichtige (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz).
Mit deinem 538-Euro-Minijob (gewerblich oder privat) wirst du versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Wenn dir die Kohle aber jetzt wichtiger ist als in 100 Jahren, kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen. Dies musst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen. Ein Merkblatt mit den Vor- und Nachteilen und das entsprechende Antragsformular gibt es hier zum Download.
Wie viele Minijobs darf ich ausüben?
Praktisch unbegrenzt viele. Der Vorteil der Steuerbefreiung gilt allerdings nur dann, wenn die Summe der Entgelte aus den einzelnen Minijobs insgesamt 538 Euro monatlich nicht übersteigt. Verdienst du übers Jahr gesehen mehr als durchschnittlich 538 Euro/Monat, entfällt die Steuerfreiheit und es werden Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer einbehalten. Das bedeutet, du verdienst zwar mehr, bekommst aber unterm Strich weniger raus :/ Nachrechnen kannst du das z.B. mit diesem Minijob-Rechner.
Muss ich meinen Minijob irgendwo anmelden?
Mit der Anmeldung des Minijobs hast du nichts zu tun, das muss der Arbeitgeber machen. Eine entsprechende Meldebescheinigung muss er dir als Nachweis zeitnah aushändigen.
Darf ich als Azubi nebenbei einen Minijob haben?
Achtung: jede Tätigkeit neben einem vorhandenen Arbeitsverhältnis bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers! Ist die Nebenbeschäftigung allerdings in einem so geringen Umfang, dass sie keinesfalls die betrieblichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigen kann und nicht gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt, darf der Arbeitgeber die Zustimmung nicht verweigern. Du solltest aber auf jeden Fall deinen Arbeitgeber hierüber vorher schriftlich informieren.
Off topic, aber häufig gefragt
Mindestlohn – auch bei Schülerjobs?
Für Schülerjobs gilt der Mindestlohn von aktuell 12,41 Euro (2024) leider nicht :/ Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber auch weniger bezahlen kann, wenn du ...
noch keine 18 Jahre alt bist und keine Berufsausbildung hast,
dich in einer Berufsausbildung befindest,
ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schule oder Ausbildung absolvierst,
ein freiwilliges Praktikum absolvierst, das nicht länger als drei Monate dauert,
an einer „Einstiegsqualifizierung“ oder einer „Berufsausbildungsvorbereitung“ teilnimmst.
So, das ist jetzt viel theoretischer Kram mit Zahlen, Steuern, Voraussetzungen etc. Wir hoffen dennoch, dass wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnten.
Vielleicht kann sowas ja auch mal Thema bei euch in der Schule sein. Denn egal, ob Schülerjob, Ausbildung oder irgendwann ein „echter“ Job – früher oder später hat jeder damit zu tun. Aber das nur als Anregung...
Falls du weitere Informationen benötigst, z.B. wenn du regelmäßig mehr als 538 Euro monatlich verdienst oder wenn es um Sonderfälle geht, schau‘ dich auf den Seiten der Minijob-Zentrale um. Du kannst dort auch anrufen. Deren Hotline erreichst du unter 0355/2902-70799 montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr.
Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechtsneutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.