Zeitungen und Zeitschriften müssen täglich ausgeliefert werden – sowohl in Großstädten als auch in kleinen Gemeinden. Hierfür werden hier auf schuelerjobs.de regelmäßig Aushilfen gesucht und du hast gute Chancen, eine entsprechende Stelle zu finden, um dein Taschengeld aufzubessern.
Große Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, daher kannst du meist direkt loslegen. Für den Job bekommst du die Zeitungen nach Hause geliefert oder holst sie bei deinem Arbeitgeber ab und musst sie dann austragen. In der Regel hast du eine feste Tour, die abzuarbeiten ist.
Du wirst dafür von deinem Arbeitgeber entweder mit einem Zeitungswagen ausgestattet, den du hinter dir herziehst, um die Zeitungen zu transportieren. Oder du erhältst eine Zeitungstasche, die du an deinem Fahrrad befestigen kannst.
Allerdings gibt es einen Unterschied, ob du als „Verteiler“ oder „Zusteller“ arbeitest. Beim Verteilen musst du ein gewisses Gebiet (z.B. eine ganze Straße bzw. mehrere) mit Zeitungen o.ä. versorgen, d.h. alle Briefkästen müssen gefüttert werden. Beim Zustellen hingegen bekommst du eine Liste mit einzelnen Adressen/Namen von Empfängern, die abzuklappern sind. Das ist z.B. bei abonnierten Zeitungen oder Zeitschriften der Fall. Daneben können es aber auch Prospekte, Werbeflyer, Wurfsendungen oder Kataloge sein, die du im Gepäck hast.
Für den Job gilt grundsätzlich, dass du gut zu Fuß sein solltest und gerne an der frischen Luft arbeitest. Ortskenntnisse sind ebenfalls unabdingbar. Zuverlässigkeit ist darüber hinaus sehr wichtig, denn die Drucksachen müssen bei Wind und Wetter zugestellt werden und oft auch bis zu einer gewissen Uhrzeit. Und schummeln klappt nicht: Durch Stichproben wird deine Arbeit regelmäßig überprüft.
Im Normalfall hast du feste Tage, an denen du arbeiten musst. Du kannst den Job also gut in deinen Wochenablauf einplanen. Die Bezahlung erfolgt entweder pro Stück (also pro Zeitung oder Zeitschrift) oder zu einem festen Lohn pro Tour.
Das Austragen von Zeitungen & Co. ist übrigens der absolute Klassiker unter den Schülerjobs, da es laut Kinderarbeitsschutzverordnung eine der wenigen Tätigkeiten ist, die du bereits ab 13 Jahren ausüben darfst.
Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechtsneutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.