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Einverständnis­erklärung

Falls du noch nicht volljährig bist und jobben möchtest, stehst du gesetzlich unter einem besonderen Schutz (Jugend­arbeits­schutz­gesetz), damit du keiner Arbeit nachgehst, die zu schwer ist, ungeeignet ist oder dich gefährdet.

Deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten müssen daher über einen Nebenjob informiert sein und der Tätigkeit zustimmen. Dies reicht formlos und kann z.B. so aussehen:

Ich, Kay Mustername, als Erziehungsberechtigte/r, bin damit einverstanden, dass meine/unsere Tochter Sonja Mustername in Ihrem Unternehmen XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteilerin tätig ist.

Datum, Unterschrift

Oftmals ist dies aber auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher nicht zusätzlich erforderlich.

Wenn ein Arbeitgeber keine Einverständnis­erklärung von dir verlangt, solltest du die Finger von dem Job lassen... dann stimmt da irgendwas nicht!

Aber auch grundsätzlich: Nimm bitte nie einen Job an oder geh‘ zu irgendwelchen Vorstellungs­gesprächen, ohne deine Eltern darüber zu informieren!

Ein Muster bzw. eine Vorlage zum Ausdrucken haben wir dir hier zum Download als PDF bereitgestellt.

Zuletzt aktualisiert: 
25.9.2025

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

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Einpackhilfe

Immer mehr Geschäfte setzen auf zusätzlichen Service für ihre Kunden, um den Einkauf so angenehm wie möglich zu gestalten. Daher bieten manche einen Einpackservice an. Helfende Hände verpacken dann die Waren sorgsam in Tüten, während sich die Kunden auf das Bezahlen und Kontrollieren des Kassenbons konzentrieren können.

#jobidee

Einkaufshilfe

Dieser Job gehört zu den Tätigkeiten, die du bereits mit 13 Jahren machen darfst. Zum Beispiel für Leute, die berufstätig sind und tagsüber keine Zeit dafür haben. Ober aber für ältere Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß und denen die Einkaufstüten zu schwer sind. An verabredeten Tagen wanderst/radelst du mit einem Einkaufszettel los und klapperst Supermärkte, Obstgeschäfte und auch mal ‘ne Reinigung ab.

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Haushaltshilfe

Wenn man noch etwas jünger ist, gibt es nicht soooo viele Möglichkeiten, das Taschengeld aufzubessern, weil die meisten Tätigkeiten per Gesetz für dich verboten sind. Am ehesten kann man was im privaten Bereich finden, denn hier darfst du schon mit 13 oder 14 Jahren Geld verdienen – zum Beispiel als Haushaltshilfe.

#jobidee

Inventurhilfe

In fast jedem Geschäft ist einmal im Jahr Inventur angesagt. Das bedeutet, dass alle Artikel, die im Lager und in den Verkaufsräumen sind, gezählt werden müssen. Also eine Bestandsaufnahme, um festzustellen wie viel tatsächlich von jedem Artikel noch da ist. Bei dem Job geht es also in erster Linie ums Zählen. Vom Pullover bis zur Schraube, von der Tiefkühlpizza bis zur Fahrradklingel.

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