
Einverständniserklärung
Falls du noch nicht volljährig bist und jobben möchtest, stehst du gesetzlich unter einem besonderen Schutz (Jugendarbeitsschutzgesetz), damit du keiner Arbeit nachgehst, die zu schwer ist, ungeeignet ist oder dich gefährdet.
Deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten müssen daher über einen Nebenjob informiert sein und der Tätigkeit zustimmen. Dies reicht formlos und kann z.B. so aussehen:
Ich, Martin Mustermann, als Erziehungsberechtigter, bin damit einverstanden, dass meine Tochter Maja Mustermann bei der Firma XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteilerin tätig ist.
Datum, Unterschrift
Oftmals ist dies aber auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher nicht zusätzlich erforderlich.
Wenn ein Arbeitgeber keine Einverständniserklärung von dir verlangt, solltest du die Finger von dem Job lassen... dann stimmt da irgendwas nicht!
Aber auch grundsätzlich: Nimm bitte nie einen Job an oder geh' zu irgendwelchen Vorstellungsgesprächen, ohne deine Eltern darüber zu informieren!
Ein Muster bzw. eine Vorlage zum Ausdrucken haben wir dir hier zum Download als PDF bereit gestellt.