Logo schuelerjobs.de
HomeSchülerjobs findenJobideenRatgeberJobletter
Job inserieren
Infos für ArbeitgeberLogin für Arbeitgeber
Close

Einverständnis­erklärung

Falls du noch nicht volljährig bist und jobben möchtest, stehst du gesetzlich unter einem besonderen Schutz (Jugend­arbeits­schutz­gesetz), damit du keiner Arbeit nachgehst, die zu schwer ist, ungeeignet ist oder dich gefährdet.

Deine Eltern bzw. Sorgeberechtigten müssen daher über einen Nebenjob informiert sein und der Tätigkeit zustimmen. Dies reicht formlos und kann z.B. so aussehen:

Ich, Kay Mustername, als Erziehungsberechtigte/r, bin damit einverstanden, dass meine/unsere Tochter Sonja Mustername in Ihrem Unternehmen XYZ GmbH im Rahmen eines Nebenjobs als Zeitungsverteilerin tätig ist.

Datum, Unterschrift

Oftmals ist dies aber auch Bestandteil des Arbeitsvertrags und daher nicht zusätzlich erforderlich.

Wenn ein Arbeitgeber keine Einverständnis­erklärung von dir verlangt, solltest du die Finger von dem Job lassen... dann stimmt da irgendwas nicht!

Aber auch grundsätzlich: Nimm bitte nie einen Job an oder geh‘ zu irgendwelchen Vorstellungs­gesprächen, ohne deine Eltern darüber zu informieren!

Ein Muster bzw. eine Vorlage zum Ausdrucken haben wir dir hier zum Download als PDF bereitgestellt.

Zuletzt aktualisiert: 
25.9.2025

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

Artikel weiterempfehlen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing
alle Ratgeberthemen
Interessante Jobideen für dich!
#jobidee

Vor der Kamera

Für Filmproduktionen, Werbespots, Musikvideos oder sonstige Clips werden immer wieder neue Gesichter gesucht. Und in den meisten Fällen sind es keine Models, die benötigt werden, sondern Leute wie du und ich. Denn neben den Hauptdarstellern, die in der Regel ausgebildete Schauspieler sind, siehst du oft viele andere Akteure im Hintergrund, die eine Szene lebendig machen.

#jobidee

Online-Umfragen

Eine Tätigkeit, die du bequem von zu Hause oder unterwegs aus machen kannst, ist z.B. die Teilnahme an Online-Umfragen. Hierbei interessieren sich Unternehmen und Marktforschungsinstitute für deine Meinung zu verschiedenen Themen wie Lifestyle, Umwelt, Shopping-Gewohnheiten, Gesundheit etc. Mit deiner Teilnahme bzw. deinem Feedback gestaltest du auch aktiv die Welt von morgen mit, denn für viele zukünftige Produkte werden erst einmal Umfragen gestartet, bevor diese in die Herstellung gehen.

Interessante Jobideen für dich!
#jobidee

Einkaufshilfe

Dieser Job gehört zu den Tätigkeiten, die du bereits mit 13 Jahren machen darfst. Zum Beispiel für Leute, die berufstätig sind und tagsüber keine Zeit dafür haben. Ober aber für ältere Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß und denen die Einkaufstüten zu schwer sind. An verabredeten Tagen wanderst/radelst du mit einem Einkaufszettel los und klapperst Supermärkte, Obstgeschäfte und auch mal ‘ne Reinigung ab.

#jobidee

Gassi gehen

Ein beliebter Schülerjob, den bereits 14-Jährige ausüben dürfen, ist das Ausführen von Hunden. Vor allem berufstätige Menschen, die einen Hund haben und erst abends nach Hause kommen, brauchen deine Hilfe. Denn viele Hunde schaffen es nicht, den ganzen Tag einzuhalten und/oder sollen etwas Gesellschaft haben, wenn Frauchen bzw. Herrchen acht oder neun Stunden arbeiten sind.

Logo schuelerjobs.de
  • Schülerjobs in den Sommerferien
  • Taschengeldtabelle 2026
  • Die besten Schülerjobs
  • Schülerjobs in deiner Stadt
  • Anzeigenpreise / Inserieren
  • Referenzen
  • schuelerjobs.de in den Medien
  • Informationen für Eltern
  • Hilfe / Kontakt
  • Impressum / AGB
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
schuelerjobs.de teilen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing