Bild Ratgeber: Arbeitsvertrag für Schülerjobs

Arbeitsvertrag

Auch wenn es sich "nur" um einen Nebenjob handelt, muss das Arbeits­verhältnis vertraglich geregelt sein. Daher schließt jeder korrekte Arbeitgeber mit dir einen Arbeits­vertrag ab – schriftlich. Dieser ist für beide Seiten bindend und regelt u.a., was du zu leisten hast und im Gegenzug als Entlohnung erhältst. Wenn es nämlich darüber im Laufe der Beschäftigung Unstimmig­keiten gibt, können sich beide Parteien auf diese Vereinbarung berufen.

Dabei solltest du darauf achten, dass folgende Punkte klar definiert sind:

Deine Aufgaben

Hier muss genau stehen, als was du beschäftigt bist, bzw. was deine Aufgaben­bereiche sind. Was nicht bedeutet, dass du nicht auch andere/ähnliche dir zumutbare Tätigkeiten übernehmen kannst.
Bist du aber z.B. als Servicekraft in einem Eiscafé angestellt und dein Chef verlangt von dir, dass du die Toiletten schrubbst oder eine Steckdose montierst, kannst du das auf jeden Fall ablehnen und auf den Arbeits­vertrag verweisen. Unabhängig davon muss bei jeder Tätigkeit gewährleistet sein, dass sie nicht gegen das Jugend­arbeits­schutz­gesetz verstößt.

Deine Arbeitszeiten

Feste Arbeitszeiten sind natürlich wichtig, damit du deinen Nebenjob mit der Schule vereinbaren und deine restliche Freizeit planen kannst. Nicht dass es für dich zum Organisations-Chaos wird, wenn du heute mal so und morgen mal so arbeiten sollst. Auch müssen deine Arbeitszeiten und die Stunden, die du pro Tag arbeitest, mit dem Jugendarbeitsschutzgesetz konform sein.
An die vereinbarten Arbeitszeiten solltest du dich aber ebenfalls halten! Wenn du gerne mal zu spät kommst, kann dich dein Arbeitgeber nämlich dafür abmahnen und im Weiteren auch feuern.

Deine Vergütung

Bei Geld hört bekanntlich die Freundschaft auf, daher solltest du auch deinen Stundenlohn schwarz auf weiß haben – auch wenn dein Arbeitgeber z.B. ein guter Bekannter ist. Kommt es nämlich mal zum Streit, rennst du im Zweifel deinem hart verdienten Geld hinterher. Daher auch hier: keine mündlichen Absprachen. Ebenfalls festgelegt gehört, ob du wöchentlich oder monatlich bezahlt wirst und ob du deine Entlohnung auf dein Konto oder in bar ausgezahlt bekommst.

Sollte sich dein Arbeitgeber in irgendeinem Punkt nicht an den Arbeits­vertrag halten, sprich zunächst mit deinen Eltern darüber. Lässt sich das Problem nicht klären, könnt ihr euch dann an das örtliche Gewerbe­aufsichts­amt oder an das Amt für Arbeitsschutz wenden.

Noch ein paar Tipps:

  • Lass' dich nicht darauf ein, irgendwas sofort zu unterschreiben. Du hast das Recht, einen Vertrag mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe durchzulesen.
  • Tritt den Job erst an, wenn du den Arbeitsvertrag in der Tasche hast.
  • Sollte dein künftiger Arbeitgeber gar keinen Vertrag mit dir abschließen wollen ("Ach, das machen wir schon irgendwie..."), lass' die Finger von dem Job.
  • Das solltest du ebenfalls tun, wenn er keine Ein­ver­ständ­nis­erklä­rung von deinen Eltern sehen möchte.

Und grundsätzlich solltest musst du immer deine Eltern bzw. Sorge­berech­tig­ten mit ins Boot holen, wenn du einen Job annehmen willst – egal, ob du bei einer Firma, in einem Geschäft oder im privaten Bereich anheuern willst.


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