Logo schuelerjobs.de
HomeSchülerjobs findenJobideenRatgeberJobletter
Job inserieren
Infos für ArbeitgeberLogin für Arbeitgeber
Close

Gesundheitszeugnis

Falls du in deinem Job in irgendeiner Form mit „offenen“ Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog. „Gesundheitszeugnis“, auch „Hygienebelehrung“ genannt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du unverpackte Lebensmittel transportierst (z.B. als Kellner/in oder als Aushilfe in einer Bäckerei) oder diese herstellst bzw. verarbeitest (z.B. als Küchenhilfe). Zweck dieser Belehrung ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und daher sehr ernst zu nehmen.

Schülerin verkauft ein Baguette in Bäckerei
Schülerin verkauft offene Lebensmittel in einer Bäckerei / Bild: iStock, Viktoriia Hnatiuk

Das Gesundheits­zeugnis bzw. die Bescheinigung über die Hygiene­belehrung erhältst du im Regelfall beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deiner Gemeinde.

Hier wirst du durch einen Mitarbeiter oder einen beauftragten Arzt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes belehrt. Dabei musst du u.a. schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind, also dass du keine infektiöse Krankheit hast. Außerdem wird dir vermittelt, wie du solche Krankheiten bei dir selbst erkennen kannst – was zur Folge hätte, dass du für diese Zeit deinen Job nicht ausüben dürftest!

Es werden aber keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) oder Untersuchungen durchgeführt.

Im Anschluss an die Belehrung wird dir ein Nachweis ausgehändigt, welchen du bei deinem künftigen Arbeitgeber hinterlegen musst.

Für die Belehrung gibt es bei deinem zuständigen Gesundheitsamt regelmäßig Termine. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Bist du noch keine 18, benötigst du zusätzlich eine schriftliche Einverständnis­erklärung eines Sorgeberechtigten. Die Belehrung dauert ca. 2 Stunden und die Kosten liegen je nach Stadt/Gemeinde zwischen 20 und 35 Euro.

Bei Antritt deines Jobs darf die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein und sie muss alle 2 Jahre wiederholt werden. Die Wiederholungen kann aber auch dein Arbeitgeber durchführen.

Zuletzt aktualisiert: 
25.9.2025

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

Artikel weiterempfehlen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing
alle Ratgeberthemen
Interessante Jobideen für dich!
#jobidee

Lagerarbeit

Nicht selten ist das Lager ein Ort, wo erstmal alles landet, was sonst keinen Platz findet. Und gerade deshalb herrscht hier irgendwann das Chaos, weshalb dann eine Aushilfe gesucht wird, die wieder für Ordnung sorgt :) Das gilt für Büros gleichermaßen wie für Geschäfte oder Gewerbebetriebe. In Büros kann dein Job so aussehen, dass du Akten nach Datum oder sonst wie sortierst, veraltete Unterlagen raussuchen musst, um diese zu entsorgen oder zu schreddern.

#jobidee

Internet-Recherche

Bei Recherche-Jobs geht es in den meisten Fällen um Adress-Recherche. Aufgabe ist es hierbei, Firmenadressen, z.B. einer speziellen Branche oder einer Stadt/Region, mittels Suchmaschinen rauszusuchen und tabellarisch zu erfassen. Dazu können dann zählen: Firmenname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Ansprechpartner etc., sofern die Daten im Netz angegeben sind. Diese werden dann in eine Excel-Tabelle, in ein Word-Dokument oder in ein Online-Tool getippt bzw. kopiert.

Interessante Jobideen für dich!
#jobidee

Babysitten

Einer der beliebtesten Schülerjobs ist sicherlich das Babysitten. Nicht zuletzt, weil es zu den Tätigkeiten gehört, die du bereits mit 13 Jahren im privaten Rahmen ausüben darfst. Dennoch ist der Job nicht zu unterschätzen, denn als Babysitter hast du ein Höchstmaß an Verantwortung! Und gerade deshalb sollte nicht der Blick auf eine schnelle Taschengeldaufbesserung im Vordergrund stehen, sondern die Eignung für diesen Nebenjob.

#jobidee

Winterdienst

Falls du in einer Region wohnst, wo der Winter regelmäßigen Schneefall beschert, bieten sich hier einige Schülerjobs an – vorausgesetzt, du bist keine Frostbeule und dir macht die Arbeit an der frischen Luft nichts aus. Wenn es schneit, müssen die Gehsteige regelmäßig von Schnee und Eis befreit und ggf. mit Granulat, Sand, Salz oder sonst wie gestreut werden, damit kein Passant stützt und sich verletzt.

Logo schuelerjobs.de
  • Schülerjobs in den Herbstferien
  • Taschengeldtabelle 2026
  • Die besten Schülerjobs
  • Schülerjobs in deiner Stadt
  • Anzeigenpreise / Inserieren
  • Referenzen
  • schuelerjobs.de in den Medien
  • Informationen für Eltern
  • Hilfe / Kontakt
  • Impressum / AGB
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
schuelerjobs.de teilen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing