Bild Ratgeber: Gesundheitszeugnis für Schülerjobs

Gesund­heits­zeugnis

Falls du in deinem Job in irgendeiner Form mit Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog. "Gesund­heits­zeugnis". Dies gilt zum Beispiel für alle, die offene (also unverpackte) Lebensmittel transportieren (z.B. als Kellner/in) oder diese herstellen bzw. verarbeiten (z.B. als Küchenhilfe).
Zweck dieser Belehrung ist die Verhütung und Bekämpfung von Infek­tions­krank­heiten und daher sehr ernst zu nehmen.

Das Gesundheitszeugnis bzw. die Bescheinigung erhältst du im Regelfall beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deiner Gemeinde. Hierfür wirst du durch einen Mitarbeiter oder einen beauftragten Arzt im Sinne des Infektions­schutz­gesetzes belehrt.
Bei dieser Belehrung musst du u.a. schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein Tätig­keits­verbot bekannt sind, also dass du keine infektiöse Krankheit hast. Außerdem wird dir vermittelt wie du solche Krankheiten bei dir selbst erkennen kannst. Für das Gesund­heits­zeugnis werden aber keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt.
Im Anschluss wird dir ein Nachweisheft ausgehändigt, welches du bei deinem künftigen Arbeitgeber hinterlegen musst.

Für die Belehrung vereinbarst du beim zustän­digen Gesund­heits­amt einen Termin. Mitzu­bringen ist ein gültiges Ausweis­dokument (Personal­ausweis oder Reisepass). Bist du unter 18, benötigst du zusätzlich eine schriftliche Ein­ver­ständ­nis­erklä­rung eines Erzieh­ungs­berech­tigten. Die Belehrung dauert ca. 2 Stunden und die Kosten liegen je nach Stadt/Gemeinde zwischen 20 und 35 Euro. Die Bescheinigung ist dann ein Leben lang gültig.


« zur Übersicht