
Gesundheitszeugnis
Falls du in deinem Job in irgendeiner Form mit Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog.
"Gesundheitszeugnis". Dies gilt zum Beispiel für alle, die offene (also unverpackte) Lebensmittel transportieren
(z.B. als Kellner/in) oder diese herstellen bzw. verarbeiten (z.B. als Küchenhilfe).
Zweck dieser Belehrung ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und daher sehr ernst zu nehmen.
Das Gesundheitszeugnis bzw. die Bescheinigung erhältst du im Regelfall beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deiner
Gemeinde. Hierfür wirst du durch einen Mitarbeiter oder einen beauftragten Arzt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes belehrt.
Bei dieser Belehrung musst du u.a. schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein
Tätigkeitsverbot bekannt sind, also dass du keine infektiöse Krankheit hast. Außerdem wird dir vermittelt wie du
solche Krankheiten bei dir selbst erkennen kannst. Für das Gesundheitszeugnis werden aber keine Tests (Blut, Urin,
Stuhl, Drogen usw.) durchgeführt.
Im Anschluss wird dir ein Nachweisheft ausgehändigt, welches du bei deinem künftigen Arbeitgeber hinterlegen musst.
Für die Belehrung vereinbarst du beim zuständigen Gesundheitsamt einen Termin. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Bist du unter 18, benötigst du zusätzlich eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Die Belehrung dauert ca. 2 Stunden und die Kosten liegen je nach Stadt/Gemeinde zwischen 20 und 35 Euro. Die Bescheinigung ist dann ein Leben lang gültig.