Logo schuelerjobs.de
HomeSchülerjobs findenJobideenRatgeberJobletter
Job inserieren
Infos für ArbeitgeberLogin für Arbeitgeber
Close

Gesundheitszeugnis

Falls du in deinem Job in irgendeiner Form mit „offenen“ Lebensmitteln zu tun hast, benötigst du ein sog. „Gesundheitszeugnis“, auch „Hygienebelehrung“ genannt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn du unverpackte Lebensmittel transportierst (z.B. als Kellner/in oder als Aushilfe in einer Bäckerei) oder diese herstellst bzw. verarbeitest (z.B. als Küchenhilfe). Zweck dieser Belehrung ist die Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und daher sehr ernst zu nehmen.

Schülerin verkauft ein Baguette in Bäckerei
Schülerin verkauft offene Lebensmittel in einer Bäckerei / Bild: iStock, Viktoriia Hnatiuk

Das Gesundheits­zeugnis bzw. die Bescheinigung über die Hygiene­belehrung erhältst du im Regelfall beim Gesundheitsamt deiner Stadt oder deiner Gemeinde.

Hier wirst du durch einen Mitarbeiter oder einen beauftragten Arzt im Sinne des Infektionsschutzgesetzes belehrt. Dabei musst du u.a. schriftlich erklären, dass dir bei dir selbst keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind, also dass du keine infektiöse Krankheit hast. Außerdem wird dir vermittelt, wie du solche Krankheiten bei dir selbst erkennen kannst – was zur Folge hätte, dass du für diese Zeit deinen Job nicht ausüben dürftest!

Es werden aber keine Tests (Blut, Urin, Stuhl, Drogen usw.) oder Untersuchungen durchgeführt.

Im Anschluss an die Belehrung wird dir ein Nachweis ausgehändigt, welchen du bei deinem künftigen Arbeitgeber hinterlegen musst.

Für die Belehrung gibt es bei deinem zuständigen Gesundheitsamt regelmäßig Termine. Mitzubringen ist ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass). Bist du noch keine 18, benötigst du zusätzlich eine schriftliche Einverständnis­erklärung eines Sorgeberechtigten. Die Belehrung dauert ca. 2 Stunden und die Kosten liegen je nach Stadt/Gemeinde zwischen 20 und 35 Euro.

Bei Antritt deines Jobs darf die Bescheinigung nicht älter als 3 Monate sein und sie muss alle 2 Jahre wiederholt werden. Die Wiederholungen kann aber auch dein Arbeitgeber durchführen.

Zuletzt aktualisiert: 
25.9.2025

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

Artikel weiterempfehlen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing
alle Ratgeberthemen
Interessante Jobideen für dich!
#jobidee

Einkaufshilfe

Dieser Job gehört zu den Tätigkeiten, die du bereits mit 13 Jahren machen darfst. Zum Beispiel für Leute, die berufstätig sind und tagsüber keine Zeit dafür haben. Ober aber für ältere Menschen, die nicht mehr so gut zu Fuß und denen die Einkaufstüten zu schwer sind. An verabredeten Tagen wanderst/radelst du mit einem Einkaufszettel los und klapperst Supermärkte, Obstgeschäfte und auch mal ‘ne Reinigung ab.

#jobidee

Pizza & Co. ausliefern

Lieferdienste brauchen regelmäßig Mitarbeiter. Egal ob Pizza, Burger oder Frühlingsrolle – die Ware muss warm bzw. frisch und zeitnah beim Besteller ankommen, denn keiner wartet gerne auf sein Essen. Und hier könntest du ins Spiel kommen: Mit dem Fahrrad, E-Bike oder Roller lieferst du die Bestellungen aus und kassierst beim Kunden ab. Wenn zwischendurch mal Leerlauf ist, kann es vorkommen, dass du in der Küche oder in der Bestellannahme aushelfen musst.

Interessante Jobideen für dich!
#jobidee

Vor der Kamera

Für Filmproduktionen, Werbespots, Musikvideos oder sonstige Clips werden immer wieder neue Gesichter gesucht. Und in den meisten Fällen sind es keine Models, die benötigt werden, sondern Leute wie du und ich. Denn neben den Hauptdarstellern, die in der Regel ausgebildete Schauspieler sind, siehst du oft viele andere Akteure im Hintergrund, die eine Szene lebendig machen.

#jobidee

Babysitten

Einer der beliebtesten Schülerjobs ist sicherlich das Babysitten. Nicht zuletzt, weil es zu den Tätigkeiten gehört, die du bereits mit 13 Jahren im privaten Rahmen ausüben darfst. Dennoch ist der Job nicht zu unterschätzen, denn als Babysitter hast du ein Höchstmaß an Verantwortung! Und gerade deshalb sollte nicht der Blick auf eine schnelle Taschengeldaufbesserung im Vordergrund stehen, sondern die Eignung für diesen Nebenjob.

Logo schuelerjobs.de
  • Schülerjobs in den Sommerferien
  • Taschengeldtabelle 2026
  • Die besten Schülerjobs
  • Schülerjobs in deiner Stadt
  • Anzeigenpreise / Inserieren
  • Referenzen
  • schuelerjobs.de in den Medien
  • Informationen für Eltern
  • Hilfe / Kontakt
  • Impressum / AGB
  • Datenschutz
  • Cookie-Einstellungen
schuelerjobs.de teilen
WhatsApp SharingE-Mail SharingFacebook SharingX SharingXING Sharing