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Schülerjob: Winterdienst

Schülerin schaufelt Schnee
Schülerin schaufelt Schnee / Bild: Freepik

Falls du in einer Region wohnst, wo der Winter regelmäßigen Schneefall beschert, bieten sich hier einige Schülerjobs an – vorausgesetzt, du bist keine Frostbeule und dir macht die Arbeit an der frischen Luft nichts aus.

Wenn es schneit, müssen die Gehsteige regelmäßig von Schnee und Eis befreit und ggf. mit Granulat, Sand, Salz oder sonst wie gestreut werden, damit kein Passant stützt und sich verletzt. Im Regelfall sind Hausbesitzer oder Mieter für den Weg vor dem Grundstück verantwortlich.

Und hier kannst du ins Spiel kommen: nämlich dich in der Nachbarschaft anbieten, das Schneeräumen von Gehwegen, Garageneinfahrten und sonstigen Flächen zu übernehmen. Je nach Schneeaufkommen – morgens vor der Schule, nachmittags, wenn du zurückkommst und abends noch mal.

Schneeschaufel, Besen und Streugut solltest du von deinem Auftraggeber gestellt bekommen. Du selbst muss eigentlich nur passend und warm gekleidet sein, wobei das Schneeschaufeln sehr schweißtreibend sein kann.

Falls du hier mehrere Auftraggeber hast – und es kräftig schneit –, kannst du über den Winter ordentlich Geld scheffeln mit Schnee schaufeln!

Aber damit nicht genug: Auch die Autobesitzer in deiner Straße könnten sich über deine Dienste freuen. Hier kannst du ebenfalls vor der Schule aktiv werden und morgens die Autos deiner Nachbarn von Schnee befreien bzw. das Eis von den Scheiben kratzen.

Auf dich aufmerksam machst du übrigens recht einfach, indem du Flyer in die Briefkästen in deiner Nachbarschaft wirfst, auf denen du deine Dienste anbietest.

Bei den Autobesitzern liegt es nahe, die Flyer hinter die Scheibenwischer zu klemmen... aber Achtung, das ist verboten!

Da du die Winterdienste für deine Nachbarn – also im privaten Rahmen – übernimmst (Jugendarbeitsschutzgesetz), kannst du mit diesem Schülerjob bereits mit 13 Jahren dein erstes eigenes Geld verdienen ... sofern es bei euch überhaupt schneit :)

Der Text ist aus Gründen der leichteren Lesbarkeit ggf. nicht überall geschlechts­neutral formuliert. Er bezieht sich aber grundsätzlich auf alle Menschen.

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Winterdienst

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Auch wenn es sich „nur“ um einen Nebenjob handelt, muss das Arbeitsverhältnis vertraglich geregelt sein. Daher schließt jeder korrekte Arbeitgeber mit dir einen Arbeitsvertrag ab – schriftlich. Dieser ist für beide Seiten bindend und regelt u.a., was du zu leisten hast und im Gegenzug als Entlohnung erhältst. Wenn es nämlich darüber im Laufe der Beschäftigung Unstimmigkeiten gibt, können sich beide Parteien auf diese Vereinbarung berufen.

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Zu einer erfolgreichen Bewerbung gehört neben dem Anschreiben auch ein vernünftiges Bewerbungsfoto. Es darf zwar grundsätzlich kein Bewerbungsfoto verlangt werden, aber ein ordentliches Bild von dir unterstreicht dein Interesse an einem Job und komplettiert letztendlich deine Bewerbungsunterlagen.

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