
Minijobs – was zu beachten ist
Um den einen oder anderen Euro nebenbei zu verdienen, ist der sog. "Minijob" die perfekte Beschäftigungsform für dich: Du zahlst keine bzw. nur anteilig Sozialabgaben und in der Regel auch keine oder verhältnismäßig geringe Steuern. Das heißt, du bekommst im Idealfall deinen Verdienst komplett und ohne Abzüge ausbezahlt.
Allerdings ist Minijob nicht gleich Minijob – es gibt je nach Tätigkeit und Beschäftigungsdauer einiges zu beachten. Daher solltest du dich mit deinem (zukünftigen) Arbeitgeber auf ein entsprechendes Beschäftigungsmodell einigen.
Neben ein paar häufig gestellten Fragen (weiter unten) haben wir dir zur besseren Übersicht mal die wichtigsten Unterschiede der Minijob-Arten zusammengestellt:
520-Euro-Minijob im Gewerbe
Geeignet für |
eine regelmäßige Beschäftigung (im gewerblichen Bereich, also für Firmen, Geschäfte etc.), |
zum Beispiel |
Zeitungen austragen; Aushilfe in Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc. |
Voraussetzung |
Der durchschnittliche Monatsverdienst innerhalb von 12 Monaten darf nicht höher als 520 Euro sein. Das heißt, du kannst auch mal 560 Euro in einem Monat verdienen, wenn du im anderen 480 Euro verdienst. |
Vorteil |
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, außer anteilig 3,7 Prozent Rentenversicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst. |
Aber... |
Für dich fallen pauschal 2 Prozent Einkommensteuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt). |
520-Euro-Minijob im Privathaushalt
Geeignet für |
eine regelmäßige Beschäftigung (im privaten Bereich, sog. haushaltsnahe Tätigkeiten), |
zum Beispiel |
Kinderbetreuung/Babysitting, Putz- oder Gartenarbeit, Einkäufe tätigen |
Voraussetzung |
wie oben |
Vorteil |
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen, außer anteilig 13,7 Prozent Rentenversicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst. |
Aber... |
... aber nicht bei deinen Eltern. Für dich fallen pauschal 2 Prozent Einkommensteuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt). |
Kurzfristige Beschäftigung
Geeignet für |
eine zeitlich befristete Beschäftigung, bedeutet z.B. 3 Wochen am Stück in den Ferien |
zum Beispiel |
Ferienjob als Urlaubsvertretung, Saisonarbeit als Erntehelfer, oder andere Jobs, wo du für einen befristeten Zeitraum täglich hingehst wie Bauhelfer, Messehostess, Aushilfe auf Weihnachtsmarkt, Inventurhilfe etc. |
Voraussetzung |
Entweder arbeitest du bist zu 3 Monate am Stück (und hier mind. 5 Tage pro Woche) oder maximal 70 Arbeitstage pro Jahr. |
Vorteil |
Du musst keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Du hast keine Gehaltsobergrenze. |
Aber... |
Für dich fallen pauschal 25 Prozent Einkommensteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (je ca. 1,5 Prozent) an. Eignet sich aufgrund der Voraussetzungen nicht unbedingt für Schulpflichtige (siehe Jugendarbeitsschutzgesetz). |
Mit deinem 520-Euro-Minijob (gewerblich oder privat) wirst du versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Wenn dir die Knete aber jetzt wichtiger ist, als in 100 Jahren, kannst du dich von der Rentenversicherung befreien lassen. Dies musst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber beantragen. Ein Merkblatt mit den Vor- und Nachteilen und das entsprechende Antragsformular gibt es hier zum Download.
Wie viele Minijobs darf ich ausüben?
Praktisch unbegrenzt viele. Der Vorteil der Steuerbefreiung gilt allerdings nur dann, wenn die Summe der Entgelte aus den einzelnen Minijobs insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Verdienst du übers Jahr gesehen mehr als durchschnittlich 520 Euro/Monat, entfällt die Steuerfreiheit und es werden Sozialversicherungsbeiträge und ggf. Lohnsteuer einbehalten. Das bedeutet, du verdienst zwar mehr, bekommst aber unterm Strich weniger raus :( Nachrechnen kannst du das z.B. mit diesem Minijob-Rechner.
Muss ich meinen Minijob irgendwo anmelden?
Mit der Anmeldung des Minijobs hast du nichts zu tun, das muss der Arbeitgeber übernehmen. Eine entsprechende Meldebescheinigung muss er dir als Nachweis zeitnah aushändigen.
Darf ich als Azubi nebenbei einen Minijob haben?
Achtung: jede Tätigkeit neben einem vorhandenen Arbeitsverhältnis bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers! Ist die Nebenbeschäftigung allerdings in einem so geringen Umfang, dass sie keinesfalls die betrieblichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigen kann und nicht gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt, darf der Arbeitgeber die Zustimmung nicht verweigern. Du solltest aber auf jeden Fall deinen Arbeitgeber hierüber vorher schriftlich informieren.
Off topic, aber häufig gefragt:
Mindestlohn – auch bei Schülerjobs?
Für Schülerjobs gilt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro leider nicht :( Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber auch weniger bezahlen kann, wenn du...
- noch keine 18 Jahre alt bist und keine Berufsausbildung hast,
- dich in einer Berufsausbildung befindest,
- ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schule oder Ausbildung absolvierst,
- ein freiwilliges Praktikum absolvierst, das nicht länger als drei Monate dauert,
- an einer "Einstiegsqualifizierung" oder einer "Berufsausbildungsvorbereitung" teilnimmst.
Ich bin zurzeit arbeitslos gemeldet, kann ich trotzdem einen Minijob annehmen?
Grundsätzlich: ja! Die Voraussetzungen einer Nebenbeschäftigung sind allerdings an die wöchentliche Arbeitszeit und Freibeträge geknüpft; außerdem müssen Formalien eingehalten werden. In jedem Fall gilt: die Bundesagentur für Arbeit muss vorher über die Nebentätigkeit informiert werden. Genauere Auskünfte zu möglichem Umfang und Freibeträgen (bevor eine Anrechnung auf die Leistungen der Agentur erfolgt) gibt's in deiner örtlichen Arbeitsagentur.
So, das mal als grober Überblick! Wir hoffen, dass wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnten. Falls du weitere Informationen benötigst, z.B. wenn du regelmäßig mehr als 520 Euro monatlich verdienst oder wenn es um Sonderfälle geht, schau' dich auf den Seiten der Minijob-Zentrale um. Deren Hotline erreichst du unter 0355/2902-70799 montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr.
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In Zusammenarbeit mit Eichhorn & Ody Steuerberatungs GmbH