Bild Ratgeber: Minijobs / 520-Euro-Jobs als Beschäftigungsform für Schüler

Minijobs – was zu beachten ist

Um den einen oder anderen Euro nebenbei zu verdienen, ist der sog. "Minijob" die perfekte Beschäf­ti­gungs­form für dich: Du zahlst keine bzw. nur anteilig Sozialabgaben und in der Regel auch keine oder verhältnismäßig geringe Steuern. Das heißt, du bekommst im Idealfall deinen Verdienst komplett und ohne Abzüge ausbezahlt.

Allerdings ist Minijob nicht gleich Minijob – es gibt je nach Tätigkeit und Beschäf­ti­gungs­dauer einiges zu beachten. Daher solltest du dich mit deinem (zukünftigen) Arbeitgeber auf ein entsprechendes Beschäf­tigungs­modell einigen.

Neben ein paar häufig gestellten Fragen (weiter unten) haben wir dir zur besseren Übersicht mal die wichtigsten Unterschiede der Minijob-Arten zusammengestellt:

520-Euro-Minijob im Gewerbe

Geeignet für

eine regelmäßige Beschäftigung (im gewerb­lichen Bereich, also für Firmen, Geschäfte etc.),
"regelmäßig" bedeutet z.B. einmal pro Woche

zum Beispiel

Zeitungen austragen; Aushilfe in Bäckerei, Supermarkt, Kiosk etc.

Voraussetzung

Der durchschnittliche Monatsverdienst innerhalb von 12 Monaten darf nicht höher als 520 Euro sein. Das heißt, du kannst auch mal 560 Euro in einem Monat verdienen, wenn du im anderen 480 Euro verdienst.

Vorteil

Du musst keine Sozial­versicherungs­beiträge zahlen, außer anteilig 3,7 Prozent Renten­ver­sicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst.

Aber...

Für dich fallen pauschal 2 Prozent Einkommen­steuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt).

520-Euro-Minijob im Privathaushalt

Geeignet für

eine regelmäßige Beschäftigung (im privaten Bereich, sog. haushalts­nahe Tätigkeiten),
"regelmäßig" bedeutet z.B. einmal pro Woche

zum Beispiel

Kinderbetreuung/Babysitting, Putz- oder Garten­arbeit, Einkäufe tätigen

Voraussetzung

wie oben

Vorteil

Du musst keine Sozial­versicherungs­beiträge zahlen, außer anteilig 13,7 Prozent Renten­ver­sicherung, von der du dich aber befreien lassen kannst.
Auch Familienmitglieder können als Minijobber beschäftigt werden, z.B. kannst du bei deiner Oma oder Tante jobben...

Aber...

... aber nicht bei deinen Eltern. Für dich fallen pauschal 2 Prozent Einkommen­steuer an (die oftmals der Arbeitgeber übernimmt).

Kurzfristige Beschäftigung

Geeignet für

eine zeitlich befristete Beschäftigung,
bedeutet z.B. 3 Wochen am Stück in den Ferien

zum Beispiel

Ferienjob als Urlaubsvertretung, Saisonarbeit als Erntehelfer, oder andere Jobs, wo du für einen befristeten Zeitraum täglich hingehst wie Bauhelfer, Messehostess, Aushilfe auf Weihnachtsmarkt, Inventurhilfe etc.

Voraussetzung

Entweder arbeitest du bist zu 3 Monate am Stück (und hier mind. 5 Tage pro Woche) oder maximal 70 Arbeitstage pro Jahr.

Vorteil

Du musst keine Sozial­versicherungs­beiträge zahlen. Du hast keine Gehaltsobergrenze.

Aber...

Für dich fallen pauschal 25 Prozent Einkommen­steuer zuzüglich Solidaritäts­zuschlag und Kirchensteuer (je ca. 1,5 Prozent) an. Eignet sich aufgrund der Voraussetzungen nicht unbedingt für Schulpflichtige (siehe Jugend­arbeits­schutz­gesetz).

Mit deinem 520-Euro-Minijob (gewerblich oder privat) wirst du ver­si­che­rungs­pflich­tig in der Renten­ver­siche­rung. Wenn dir die Knete aber jetzt wichtiger ist, als in 100 Jahren, kannst du dich von der Renten­ver­siche­rung befreien lassen. Dies musst du schriftlich bei deinem Arbeitgeber bean­tragen. Ein Merkblatt mit den Vor- und Nachteilen und das ent­spre­chende Antrags­formu­lar gibt es hier zum Download.

Wie viele Minijobs darf ich ausüben?

Praktisch unbegrenzt viele. Der Vorteil der Steuer­befreiung gilt allerdings nur dann, wenn die Summe der Entgelte aus den einzelnen Minijobs insgesamt 520 Euro monatlich nicht übersteigt. Verdienst du übers Jahr gesehen mehr als durch­schnitt­lich 520 Euro/Monat, entfällt die Steuer­freiheit und es werden Sozial­ver­sicherungs­bei­träge und ggf. Lohnsteuer einbehalten. Das bedeutet, du verdienst zwar mehr, bekommst aber unterm Strich weniger raus :( Nachrechnen kannst du das z.B. mit diesem Minijob-Rechner.

Muss ich meinen Minijob irgendwo anmelden?

Mit der Anmeldung des Minijobs hast du nichts zu tun, das muss der Arbeitgeber übernehmen. Eine entsprechende Melde­bescheini­gung muss er dir als Nachweis zeitnah aushändigen.

Darf ich als Azubi nebenbei einen Minijob haben?

Achtung: jede Tätigkeit neben einem vorhandenen Arbeitsverhältnis bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers! Ist die Neben­beschäfti­gung allerdings in einem so geringen Umfang, dass sie keinesfalls die betrieblichen Belange des Arbeitgebers beeinträchtigen kann und nicht gegen ein Wettbewerbsverbot verstößt, darf der Arbeitgeber die Zustimmung nicht verweigern. Du solltest aber auf jeden Fall deinen Arbeitgeber hierüber vorher schriftlich informieren.

Off topic, aber häufig gefragt:

Mindestlohn – auch bei Schülerjobs?

Für Schülerjobs gilt der Mindestlohn von aktuell 12 Euro leider nicht :( Das bedeutet, dass dein Arbeitgeber auch weniger bezahlen kann, wenn du...

  • noch keine 18 Jahre alt bist und keine Berufs­aus­bil­dung hast,
  • dich in einer Berufs­aus­bil­dung befindest,
  • ein Pflichtpraktikum im Rahmen der Schule oder Ausbildung absolvierst,
  • ein freiwilliges Praktikum absolvierst, das nicht länger als drei Monate dauert,
  • an einer "Einstiegs­quali­fizie­rung" oder einer "Berufs­aus­bil­dungs­vor­berei­tung" teilnimmst.

Ich bin zurzeit arbeitslos gemeldet, kann ich trotzdem einen Minijob annehmen?

Grundsätzlich: ja! Die Voraussetzungen einer Neben­beschäfti­gung sind allerdings an die wöchentliche Arbeitszeit und Freibeträge geknüpft; außerdem müssen Formalien eingehalten werden. In jedem Fall gilt: die Bundesagentur für Arbeit muss vorher über die Nebentätigkeit informiert werden. Genauere Auskünfte zu möglichem Umfang und Freibeträgen (bevor eine Anrechnung auf die Leistungen der Agentur erfolgt) gibt's in deiner örtlichen Arbeitsagentur.

So, das mal als grober Überblick! Wir hoffen, dass wir ein bisschen Licht ins Dunkel bringen konnten. Falls du weitere Informationen benötigst, z.B. wenn du regelmäßig mehr als 520 Euro monatlich verdienst oder wenn es um Sonderfälle geht, schau' dich auf den Seiten der Minijob-Zentrale um. Deren Hotline erreichst du unter 0355/2902-70799 montags bis freitags zwischen 7:00 und 17:00 Uhr.

Einen empfehlenswerten Ratgeber mit über 130 Seiten Informationen zum Thema Schülerjobs – auch mit allen steuerlichen Aspekten, die für deine Eltern interessant bzw. wichtig (!) sind – findest du hier als E-Book für Kindle, Apple und Android.

In Zusammenarbeit mit Eichhorn & Ody Steuerberatungs GmbH


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